Nach § 3 Abs. 2 PartMigG hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Wir leben in einer Migrationsgesellschaft. Diese Vielfalt Berlins soll sich auch bei den Beschäftigten an der HTW Berlin widerspiegeln und das auf allen Arbeitsebenen.
Bei einer ausreichenden Anzahl entsprechender Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden diese gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung (Anteil 06/2023: 40,1 %) eingeladen und finden bei Einstellungen in besonderem Maße Berücksichtigung.
Zu diesem Zweck erfolgt die Datenerhebung zum Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Migrationshintergrundes. Sollten Sie keinen Migrationshintergrund haben, sind Ihre Angaben dennoch von Relevanz. Bei diesen Daten handelt es sich um besondere personenbezogene Daten. Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten ist somit erforderlich. Die Beantwortung der Frage ist selbstverständlich freiwillig, Ihnen erwachsen keine Nachteile aufgrund einer Angabe oder einer fehlenden Angabe. Mit der Auskunft helfen Sie, das oben genannte Ziel umzusetzen.
Ihre Einwilligung kann jederzeit bei der ausschreibenden Stelle schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. In diesem Falle werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung schriftlich oder elektronisch bestätigt. Die Datenverarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig (§ 8 PartMigG).